5. August 2024
Bei der Vorstellung des Entwurfs zum Landesentwicklungsplan 2030 vor einem Jahr gab es viel Kritik, auch von Bündnis 90/Die Grünen.
Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse im Frühjahr formulierten der Landesvorsitzende Volker Morbe und der politische Geschäftsführer Hanko Zachow bereits im Mai 2024 die Forderung, dass sowohl der Landesentwicklungsplan als auch die Landesbauordnung zügig entsprechend überarbeitet werden müssen.
Dazu Volker Morbe: „Will man unsere Kommunen resilienter gegen Hochwasserereignisse machen, müssen Landesentwicklungsplan und Landesbauordnung als Grundlage jeglicher Planung entsprechend angepasst werden.“
„Die im LEP-Entwurf vorgesehene Neuinanspruchnahme von Flächen ist, auch im Vergleich zu anderen Flächenländern, nach wie vor viel zu hoch. Wir können es uns nicht mehr leisten, große Flächen für Straßenneubauten und Parkplätze zu opfern. Auch die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten auf der grünen Wiese muss zugunsten der Brownfieldentwicklung deutlich reduziert werden. Stattdessen muss in Gewerbegebieten das Thema Nachverdichtung und Flächeneffizienz in den Vordergrund rücken. In beiden Fällen muss sich das Land von alten Projekten im Landesentwicklungsplan verabschieden, um das Ziel, die Flächenversiegelung bis 2050, schrittweise auf Netto-Null zu senken, tatsächlich erreichen zu können“, so Morbe. Zu den seit Jahren zurecht nicht umgesetzten Straßenbauvorhaben, deren Streichung die Saar-Grünen fordern, gehören neben der Nordsaarlandstraße und den Straßenbauvorhaben im Saarbrücker Stadtwald auch die Verlegung der B 269 Richtung Primsweiler. Bereits im September 2023 kritisierten die Saargrünen die massive Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen rund um Saarlouis.
Hanko Zachow ergänzt: „Der im letzten Jahr vorgelegte Entwurf des LEP hat zahlreiche Flächen aufgrund der zu erwartenden Hochwasserklagen von der weiteren baulichen Entwicklung ausgenommen. Dass es hier dringend notwendig ist, aus dem Entwurfsstadium in einen gültigen Landesentwicklungsplan zu kommen, zeigt sich unter anderem in der vom Pfingst-Hochwasser besonders betroffenen Stadt Lebach, wo derzeit ein Ersatzneubau eines überfluteten Gebäudes im Überschwemmungsgebiet geplant wird.“
„Eine Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten sollte, wenn überhaupt, nur als Ausnahmebebauung stattfinden können und einer restriktiven Abwägung unterliegen. Für diesen Fall ist in der Landesbauordnung verbindlich festzuschreiben, dass eine hochwasserangepasste Bauweise stattzufinden hat“, so Zachow weiter.
Kritisch sehen die Saargrünen auch die im LEP ebenfalls vorgesehene Umwandlung von Grünland in Ackerland innerhalb potenzieller Überschwemmungsflächen. Das lehnen sie ab, denn damit zerstöre man nicht nur wichtige CO2-Speicher, sondern erhöhe auch deutlich das Abschwemmungsrisiko. Stattdessen sollte die Landesregierung neben „Überschwemmungsgebieten“ und „Hochwasserrisikogebieten“ auch sogenannte „Hochwasserentstehungsgebiete“ unter besonderen Schutz stellen, wie das im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) seit 2018 vorgesehen ist. Damit sind Gebiete gemeint, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse entstehen und zu einer Hochwassergefahr an oberirdischen Gewässern führen können. In diesen Gebieten gilt es, das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen der Böden zu erhalten oder zu verbessern, etwa durch Entsiegelung, Dauergrünlandnutzung oder durch nachhaltige Aufforstung. Der hiermit verbundene dezentrale Hochwasserschutz in der Fläche sollte als Ergänzung und nicht als Alternative zum technischen und flächenbezogenen Hochwasserschutz verstanden werden.